Folgekostenversicherung
In der Hand des erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind kosmetische Operationen relativ risikoarme Eingriffe, aber trotz größter Sorgfalt ist die Möglichkeit einer Komplikation prinzipiell bei jedem chirurgischem Eingriff gegeben.
Sie als Patient müssen nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes ab dem 01.04.2007 die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst tragen.
Mit dem entsprechenden Versicherungsschutz können Sie nun dieses finanzielle Risiko absichern!
Verschiedene Anbieter ermöglichen eine Versicherung zum Schutz vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastisch chirurgischen Operation entstehen können.
Gerne beraten wir Sie bei der Suche nach dem für Sie passenden Anbieter!