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Angeborene Fehlbildungen der Brüste können das Selbstwertgefühl extrem belasten. So ist es nicht verwunderlich, dass die betroffenen Patientinnen den Wunsch nach einer ästhetischen Korrektur ihrer Brüste hegen.
Dabei kann das Erscheinungsbild der Fehlbildungen extrem variantenreich sein.
Beispielsweise können folgende Fehlbildungen auftreten:
So unterschiedlich die Fehlentwicklungen sein können, so mannigfaltig ist auch das chirurgische Vorgehen zur Korrektur derselben.
Prof. Dr. Christan Gabka und Dr. Felix Graf von Spiegel sind ausgewiesene Experten in der Brustchirurgie und geben ihre Erfahrungen auch im Rahmen nationaler und internationaler Kongresse weiter. Deshalb ist es ihnen möglich, aus einem großen Spektrum an Operationsmöglichkeiten auf Ihre Wünsche einzugehen und das chirurgische Vorgehen an Ihre anatomischen Voraussetzungen anzupassen.
Gerne stehen wir Ihnen in unserer Praxis in München, Nymphenburg für individuelle und eingehende Auskünfte in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Wenn wir Ihre Wünsche und Erwartungen an die Veränderung Ihrer Brüste kennen, sind wir in der Lage, ein auf Sie zugeschnittenes Vorgehen zu planen und durchzuführen.
Dr. von Spiegel ist es eine Freude, für Sie da zu sein!
Die tubuläre Brustdeformität ist eine Fehlentwicklung der weiblichen Brust verschiedenster Ausprägung. Diese lassen sich grob in drei Typen einteilen. Typ I zeigt eine Fehlentwicklung des unteren inneren Quadranten, Typ II zeigt eine Fehlentwicklung der unteren Brusthälfte und bei Typ III sind alle vier Quadranten unterentwickelt. Allen Typen gemeinsam ist, eine zu kleine Basis der Brust und Verlagerung der Unterbrustfalte nach oben. Dazu kann noch ein Vorfallen von Drüsengewebe in den Warzenvorhof kommen. Insgesamt wirken diese Brüste durch ihr schlauchförmiges Wachstum nicht normal und werden als unschön empfunden. Es ist nicht verwunderlich, dass die betroffenen Patientinnen extrem unter dieser Situation leiden.
Mannigfaltig sind auch die Erwartungen, die betroffene Patientinnen an eine Korrektur dieser Fehlentwicklung haben. Selbstverständlich ist der Wunsch auf eine ästhetische Verbesserung des Erscheinungsbildes der Brüste. Unterschiedlich sind aber oft die Erwartungen an die Größe der Brüste. Eine Patientin ist eventuell mit der bestehenden Brustgröße zufrieden, eine andere wünscht dagegen eine deutliche Volumenzugabe, andere dagegen sogar eine Verkleinerung ihrer Brüste.
Beim Polandsyndrom handelt es sich um eine Fehlanlage der weiblichen Brust, die mit einer Fehlanlage des großen Brustmuskels (Musculus pectoralis major) einher geht. Zusätzlich kann an der betroffenen Seite eine Fehlentwicklung des Armes und Hand vorkommen.
Bei den betroffenen Patientinnen fehlt somit die gesamte Brustdrüse, als auch der darunter liegende Muskel. Dies lässt sich auch durch in den BH eingelegte Prothesen durch die mangelnde vordere Axillarlinie nicht kaschieren.
Bei der Korrektur dieser Fehlentwicklung spielt nicht nur die betroffene Seite, sondern auch die normale Gegenseite eine Rolle. Eine hyperplastische sehr große und eventuell hängende Brust lässt sich nicht rekonstruieren. In diesen Fällen muss eventuell auch eine Korrektur der eigentlich nicht betroffenen Brust in Erwägung gezogen werden.
Generell besteht ein Mangel an Volumen. Dieser lässt sich durch verschiedene chirurgische Methoden angehen. Wird nur wenig Volumen gewünscht, kann ein einzeitiges Vorgehen zum Ziel führen. Dabei wird ein anatomisches Brustimplantat eingebracht. Wird jedoch mehr Volumen benötigt, muss in einer ersten Operation ein Brustexpander eingebracht werden. Dabei wird der Hautmantel gedehnt und auf die endgültige Implantatgröße vorbereitet. Eine weitere Möglichkeit ist die Korrektur mit Eigengewebe. Dabei wird vom Rücken Gewebe mit erhaltener Durchblutung (Musculus latissimus- Lappenplastik) zur Brust gebracht. Ein Vorteil ist dabei, dass die vordere Axillarlinie sowie die Funktion des großen Brustmuskels (musculus pectoralis major) rekonstruiert werden kann. Häufig wird bei diesem Verfahren aber trotzdem ein Brustimplantat benötigt.
In bestimmten Fällen angeborener Fehlbildungen der Brüste kann eine Übernahme der Kosten einer Brustkorrektur gerechtfertigt sein. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Kriterien für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen in den letzten Jahren immer härter wurden. Dabei muss eine eventuelle Entstellung so ausgeprägt sein, dass sie „Dritten quasi im Vorbeigehen auffällt“. Dies ist natürlich schwammig ausgedrückt und lässt viel Raum für Interpretation. Gerne geben wir Ihnen, beruhend auf unserer langjährigen Erfahrung, eine Einschätzung, wie Ihre Chancen für eine Kostenübernahme stehen. Falls dem so ist, werden wir Ihnen ein Attest zur Vorlage bei der Krankenkasse verfassen. Dieses können Sie dann zusammen mit der Fotodokumentation und einem Antrag auf Übernahme der Kosten einer Brustkorrektur bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel werden die Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung weitergeleitet. Nur in seltenen Ausnahmen werden Sie aufgefordert, sich persönlich beim MDK vorzustellen. Üblicherweise folgt die Krankenkasse dann der Empfehlung des MDK, ob eine Übernahme der Kosten gerechtfertigt ist, oder nicht.
Zu einer Folgekostenversicherung für mögliche Nachbehandlungskosten informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind unzufrieden mit Ihrer Brust, Ihrem Körper oder wünschen sich ein jungendlich frisches Gesicht? Warum auch immer Sie sich für die Möglichkeit einer plastischen Operation interessieren - Sie haben Ihre ganz persönlichen Gründe. Jeder Mensch möchte seinen Körper lieben.
Wir helfen Ihnen dabei Ihren Wunsch mit der passenden Finanzierung zu verwirklichen.
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